Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen (mit entgeltlicher Gebrauchsüberlassung von Messhardware)
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der CavalSys GmbH (nachfolgend „Anbieter“), gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Anbieter über die vom Anbieter auf seiner Website oder in anderen Medien beschriebenen Dienstleistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
- Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- Im Sinne dieser AGB ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Leistungen des Anbieters
- Der Anbieter bietet seine Leistungen sowohl online als auch ggf. vor Ort beim Kunden an. Der Inhalt der Messdienstleistung und/oder Beratungsleistung sowie der Umfang der Nutzung der Messhardware ergibt sich aus dem Angebot des Anbieters.
- Bei Online-Beratungen erbringt der Anbieter seine Leistung in elektronischer Form, insbesondere per Online-Video-Konferenz oder vergleichbaren Online-Kommunikations- oder Analysewerkzeugen, unter Einsatz entsprechender technischer Mittel. Hierzu kann der Anbieter dem Kunden vor Beginn eine passende Anwendungssoftware oder einen Zugang zu einer Online-Plattform bereitstellen, wobei er sich hierfür auch der Dienste Dritter bedienen kann. Zur fehlerfreien Teilnahme muss das System des Kunden bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen, die dem Kunden auf der Website des Anbieters oder im Angebot mitgeteilt werden. Für die Einhaltung der Systemvoraussetzungen trägt der Kunde die Verantwortung. Der Anbieter haftet nicht für technische Probleme, die auf mangelhafte Systemvoraussetzungen beim Kunden zurückzuführen sind.
- Bei Beratungsdienstleistungen vor Ort beim Kunden erbringt der Anbieter seine Leistung im persönlichen Kontakt mit dem Kunden an dem vom Kunden angegebenen Ort.
- Sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, erbringt der Anbieter seine Leistungen durch eigene Mitarbeitende oder beauftragte Erfüllungsgehilfen.
- Wird im Angebot eine bestimmte Person als Ansprechpartner oder Verantwortlicher benannt, darf der Anbieter bei Verhinderung dieser Person eine gleich qualifizierte Ersatzkraft einsetzen.
- Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit größter Sorgfalt, nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß dem aktuellen Stand der eingesetzten Sensorik- und Analysetechnologie. Der Anbieter schuldet jedoch weder einen bestimmten Mess- oder Analyseerfolg noch die Erreichung eines bestimmten Ergebnisses. Messergebnisse können aufgrund technischer Faktoren, Umgebungsbedingungen, der Beschaffenheit des Pferdes und der Umgebung sowie Konstitution und Verhalten des Tieres während der Messung oder zwischen zwei Messungen variieren. Eine bestimmte Messgenauigkeit, Datendichte oder Aussagekraft wird nicht garantiert. Die erfassten Daten dienen ausschließlich der unterstützenden Analyse und stellen keine veterinärmedizinische Untersuchung oder Diagnose dar. Sie ersetzen insbesondere keine Ankaufsuntersuchung und keine tierärztliche Bewertung. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Eignung der erhobenen Messdaten für Wertbeurteilungen, Kaufentscheidungen oder Preisverhandlungen im Zusammenhang mit einem Pferd oder für Entscheidungen über tierärztliche oder rehabilitative Maßnahmen.
Der Kunde ist verpflichtet, Messungen mit der vom Anbieter überlassenen Messhardware zu unterlassen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Durchführung der Messung das Pferd gefährden oder unzumutbar belasten könnte.
Beginnt der Anbieter auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist, gilt Ziff. 4.2 – 4.4 entsprechend.
- Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen kann der Anbieter dem Kunden Messhardware (insbesondere Sensoren, Gamaschen, Sensor-Hub und etwaige Zubehörkomponenten) zur Nutzung überlassen. Die Überlassung der Messhardware erfolgt ausschließlich zur Nutzung im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Dienstleistungen und begründet kein eigenständiges Miet-, Kauf- oder Leasingverhältnis.
- Die Messhardware verbleibt im Eigentum des Anbieters. Der Kunde erwirbt weder Eigentum noch sonstige dingliche Rechte an der Messhardware.
Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Messhardware im Rahmen seiner eigenen beruflichen Tätigkeit zur Erbringung von Leistungen gegenüber seinen Kunden (z. B. als Tierarzt, Physiotherapeut oder Osteopath) an deren Pferden einzusetzen. Die Nutzung durch Mitarbeitende des Kunden ist zulässig, soweit diese entsprechend den Vorgaben des Anbieters unterwiesen wurden.
Eine darüber hinausgehende Überlassung der Messhardware und Nutzer-Accounts an Dritte – insbesondere der dauerhafte oder vorübergehende Besitzwechsel an andere Praxen, Betriebe oder Endkunden – sowie eine Weiterveräußerung, Vermietung, Verpfändung oder sonstige wirtschaftliche Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters unzulässig. - Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vom Anbieter überlassene Messhardware – insbesondere Sensoren, Elektronikmodule, Sensor-Hubs, Ladeeinheiten und sonstige technische Komponenten – sorgfältig und ausschließlich bestimmungsgemäß gemäß den Vorgaben des Anbieters zu verwenden, sie vor Beschädigung, Verunreinigung, Verlust und unbefugtem Zugriff zu schützen und keine eigenmächtigen Reparaturen, Modifikationen, Öffnungen oder sonstigen Eingriffe vorzunehmen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Messhardware nur von sachkundigen Personen verwendet wird und nur an Pferden eingesetzt wird, bei denen die Nutzung nach Ziff. 2.7 tierschutzgerecht möglich ist.
Textile oder vergleichbare Bestandteile wie insbesondere Gamaschen zur Befestigung der Sensoren gelten als Verbrauchsmaterial. Der Kunde erhält hierfür eine Erstausstattung vom Anbieter. Die Gamaschen sind bestimmungsgemäß zu verwenden und gemäß den Pflegehinweisen des Anbieters (z. B. Waschen, Trocknen, Lagerung) zu behandeln. - Die Haftung des Kunden erstreckt sich nicht auf die übliche Abnutzung der als Verbrauchsmaterial vorgesehenen Gamaschen, die aus einer vertragsgemäßen Nutzung und Pflege resultiert. Ist eine Erstausstattung an Gamaschen durch normalen Verschleiß verbraucht, obliegt es dem Kunden, auf eigene Kosten für Ersatz zu sorgen; die hierfür geltenden Preise und Konditionen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Eine über den normalen Verschleiß hinausgehende Beschädigung oder ein Verlust von Gamaschen infolge nicht bestimmungsgemäßer Nutzung, grob unsachgemäßer Behandlung oder Abhandenkommens begründet eine Ersatzpflicht nach den im Angebot genannten Konditionen.
- Der Kunde hat dem Anbieter Störungen, Defekte, Beschädigungen oder den Verlust der im Eigentum des Anbieters stehenden technischen Messhardware (insbesondere Sensoren, Elektronikmodule, Sensor-Hubs und Ladeeinheiten) unverzüglich anzuzeigen, damit der Anbieter die Geräte gegebenenfalls sperren und über das weitere Vorgehen entscheiden kann.
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von Ziffer 1.3, ist er verpflichtet, dem Anbieter bei Verlust oder nicht mehr reparabler Beschädigung der technischen Messhardware die im Angebot ausgewiesenen Kosten für Ersatzhardware zu erstatten. Dies gilt unabhängig vom konkreten Entstehungsgrund, insbesondere auch dann, wenn die Messhardware gestohlen wird, abhandenkommt, verlegt wird oder durch das Pferd oder sonstige äußere Einwirkungen beschädigt oder zerstört wird. Gesetzliche Gewährleistungsrechte des Kunden bei rein technischen Defekten, die nicht auf äußere Einwirkungen oder unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind, bleiben unberührt.
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von Ziffer 1.2, besteht eine Ersatzpflicht für die im Angebot ausgewiesenen Kosten für Ersatzhardware, wenn der Verlust oder die nicht mehr reparable Beschädigung der Messhardware zumindest auf fahrlässigem Verhalten des Kunden oder einer von ihm eingesetzten Person beruht oder aus dessen Risikosphäre stammt, insbesondere bei unzureichender Sicherung, unbeaufsichtigtem Zurücklassen im Stall oder erkennbar unsachgemäßer Behandlung. Gesetzliche Gewährleistungsrechte des Verbrauchers bei rein technischen Defekten, die nicht auf äußere Einwirkungen oder unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind, bleiben auch hier unberührt.
- Nach Beendigung des Vertrags kann der Anbieter dem Kunden nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit anbieten, die ihm überlassene Messhardware für eine mögliche spätere Nutzung (z. B. im Rahmen eines neuen oder verlängerten Abonnements) beim Kunden zu belassen. In diesem Fall bleibt die Messhardware im Eigentum des Anbieters; eine Nutzung ist nur im Rahmen eines jeweils aktiven Vertragsverhältnisses zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, die Messhardware bei ruhenden oder beendeten Verträgen technisch zu deaktivieren.
Verlangt der Anbieter die Rückgabe der Messhardware, insbesondere
vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit oder aus wichtigen Gründen, etwa im Rahmen einer Rückrufaktion ist der Kunde verpflichtet, die ihm überlassene Messhardware unverzüglich, vollständig und in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand (abgesehen von üblicher Abnutzung) an den Anbieter zurückzugeben bzw. zurückzusenden. Einzelheiten zur Rücksendung (z. B. Rücksendeetikett, Kostenübernahme) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder aus gesonderten Vereinbarungen.Kommt der Kunde seiner Rückgabepflicht in den vorgenannten Fällen trotz angemessener Fristsetzung nicht nach, kann der Anbieter Schadensersatz verlangen, insbesondere für die Kosten der Ersatzbeschaffung. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter Funktionsstörungen, Defekte oder Auffälligkeiten der Messhardware unverzüglich mitzuteilen. Der Anbieter wird im Rahmen des Zumutbaren und unter Berücksichtigung der vertraglichen Gestaltung für eine Instandsetzung oder einen Austausch der Messhardware Sorge tragen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Reaktions-, Entstörungs- oder Austauschzeit besteht nur, soweit dies im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.
- Die Nutzung der überlassenen Messhardware ist ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zulässig. Eine Nutzung außerhalb Deutschlands bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
3. Vertragsschulss
Der Kunde kann per Telefon, E-Mail, Brief oder über das auf der Website des Anbieters vorgehaltene Online-Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Anbieter richten. Der Anbieter lässt dem Kunden auf dessen Anfrage hin per E-Mail oder Brief ein verbindliches Angebot zur Erbringung der vom Kunden zuvor ausgewählten Dienstleistung zukommen. Dieses Angebot kann der Kunde durch eine gegenüber dem Anbieter abzugebende Annahmeerklärung per E-Mail oder Brief oder durch Zahlung der vom Anbieter angebotenen Vergütung innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab Zugang des Angebots annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Für die Annahme durch Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs beim Anbieter maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des Kunden staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nimmt der Kunde das Angebot des Anbieters innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der Anbieter nicht mehr an sein Angebot gebunden. Hierauf wird der Anbieter den Kunden in seinem Angebot nochmals besonders hinweisen. Der Anbieter kann Termine erst nach Annahme des Angebots (Zahlungseingang oder ausdrückliche Annahmeerklärung) verbindlich bestätigen.
4. Widerrufsrecht für Verbraucher
- Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Anbieters.
- Der Verbraucher kann verlangen, dass der Anbieter mit der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. In diesem Fall bestätigt der Verbraucher, dass ihm bekannt ist, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter erlischt (§ 356 Abs. 4 BGB).
- Widerruft der Verbraucher nach Beginn der Dienstleistung, aber vor vollständiger Erbringung, so hat er dem Anbieter Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten, sofern der Anbieter den Verbraucher zuvor ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht und die Wertersatzpflicht informiert hat. Der Wertersatz bemisst sich nach dem vereinbarten Gesamtpreis und dem Anteil der bereits erbrachten Leistung.
- Der Anbieter wird die vorgenannten Erklärungen (Zustimmung zum vorzeitigen Beginn, Kenntnis vom Erlöschen) in Textform vom Verbraucher einholen.
5. Mitwirkungsobliegenheiten des Kunden
Der Kunde hat dem Anbieter die für die Erbringung der geschuldeten Leistung benötigten Informationen unentgeltlich, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen, sofern deren Beschaffung nach dem Inhalt des Vertrages nicht in den Pflichtenkreis des Anbieters fällt. Hierzu zählen insbesondere Angaben zum Pferd (z. B. Größe, Gewicht, Hufeisen, Verletzungen oder Rasse), zu den Messbedingungen (z.B. Temperatur, Untergrund oder Wetter), zur Nutzungssituation und zu relevanten Haltungsbedingungen, soweit diese für die Mess- oder Beratungsdienstleistung erforderlich sind.
6. Vergütung
- Sofern sich aus dem Angebot des Anbieters nichts anderes ergibt, verstehen sich die angegebenen Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Der Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer wird dem Kunden im Angebot oder der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
- Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden im Angebot des Anbieters mitgeteilt.
- Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Erbringung der Dienstleistung und nach Rechnungsstellung fällig. Die Rechnung ist vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen.
7. Vertraulichkeit
- Der Anbieter behandelt alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen des Kunden sowie sämtliche im Zuge der Leistungserbringung generierten Daten – einschließlich tierbezogener Daten wie Bewegungs-, Gesundheits- oder Sensordaten – vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich, soweit dies
(a) zur Erfüllung des jeweiligen Vertrags,
(b) zur Durchführung der vereinbarten Analyse- oder Beratungsleistungen oder
(c) aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. - Der Anbieter ist berechtigt, vertrauliche Informationen und tierbezogene Daten intern an eigene Mitarbeitende oder beauftragte Erfüllungsgehilfen weiterzugeben, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistung notwendig ist. Diese Personen sind ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet.
- Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze Einzelheiten zur Art, zum Umfang und zu den Zwecken der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
- Die Datenschutzerklärung dient der Information nach DSGVO. Sie wird nicht Vertragsbestandteil, sondern informiert lediglich über die datenschutzrechtliche Verarbeitung personenbezogener Daten.
8. Vertrahslaufzeit und Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen
- Das Recht des Anbieters und des Kunden, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
- Kündigungen können schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen.
- Für wiederkehrende Dienstleistungen oder Paketangebote (z. B. Abonnements mit Mindestlaufzeit) gelten die im jeweiligen Angebot angegebenen Laufzeiten, Leistungen und Kündigungsfristen.
9. Begleitendes Informationsmaterial
- Der Anbieter ist Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte von Informationsmaterial, welches dem Kunden – gleich in welcher Form – gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Messdienstleistung oder Beratung überlassen wird.
- Der Kunde darf ihm vom Anbieter gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Beratung überlassenes Informationsmaterial lediglich in dem Umfang nutzen, der nach dem von beiden Parteien zugrunde gelegten Vertragszweck erforderlich ist. Ohne gesonderte Erlaubnis des Anbieters ist der Kunde insbesondere nicht berechtigt, ihm überlassenes Informationsmaterial ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.
- Bei Online-Beratungen wird dem Kunden begleitendes Informationsmaterial (z. B. Beratungsunterlagen) ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail oder zum Download bereitgestellt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde keinen Anspruch auf Überlassung des Informationsmaterials in körperlicher Form.
10. Mängelhaftung
Schuldet der Anbieter nach dem Inhalt des Vertrages die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs im Sinne des § 631 Abs. 2 BGB (z. B. Erstellung eines Gutachtens), haftet er für Mängel des Werks nach den Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung, soweit sich aus der nachfolgenden Regelung nichts anderes ergibt.
11. Haftung
Der Anbieter haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
- Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Eine Haftung für Wertänderungen des Pferdes, die aufgrund der Messdaten oder aufgrund von Interpretationen dieser Daten durch den Kunden oder Dritte entstehen, ist ausgeschlossen. Für Entscheidungen des Kunden auf Basis der erhobenen Daten übernimmt der Anbieter keine Verantwortung. Eine Haftung für Messfehler, Datenverluste, Störungen der Sensorik oder durch äußere Umstände beeinträchtigte Messergebnisse besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der in diesen AGB geregelten Haftungsbeschränkungen.
- Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch das Verhalten des zu messenden Pferdes entstehen, insbesondere nicht für Sachschäden, Personenschäden oder Vermögensschäden, die während oder im Zusammenhang mit der Messung auftreten. Dies gilt auch dann, wenn das Pferd aufgrund der Messsituation, des verwendeten Equipments oder äußerer Umstände scheut, ausschlägt, ausbricht oder sich anderweitig unvorhersehbar verhält. Dies gilt unabhängig davon, ob die Messung durch Mitarbeitende des Anbieters vor Ort oder durch den Kunden mit der vom Anbieter überlassenen Messhardware durchgeführt wird. Der Kunde bleibt als Tierhalter oder Tierhüter gemäß 833 BGB allein verantwortlich für Schäden, die aus der typischen Tiergefahr entstehen. Der Kunde stellt sicher, dass eine übliche Tierhalterhaftpflichtversicherung für das Pferd besteht. Eine Haftung des Anbieters für tierbedingte Schäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
- Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
- Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
12. Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
13. Alternative Streitbeilegung
Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für den Fall dass eine Regelungslücke vorliegt, verpflichten sich die Vertragspartner, die fehlende Bestimmung durch eine vertragliche Regelung zu ersetzen, die dem übereinstimmenden Willen der Parteien entspricht. Das Gleiche gilt, wenn eine Regelungslücke dadurch entsteht, dass eine Regelung unwirksam oder nichtig ist, und keine gesetzliche Regelung zum Füllen der Regelungslücke zur Verfügung steht.
Version: 20260212; Stand: 12.02.2026